12. Zugköpfe
Beachten Sie bitte die Hinweise für
die Montage der Zugköpfe. Die Vorge-
hensweise kann sich je nach verwende-
tem Zugkopf unterscheiden.
Für das Nietwerkzeug RL75-2 gibt es
einen vormontierten Adapter für die
Montage von Howmet-Zugköpfen gemäß
Angaben in der Broschüre. Bei der Mon-
tage folgen Sie bitte den Anweisungen in
Kapitel 17: „Inspektion und Wartung".
13. Nietwerkzeug lagern
Nach dem ersten Gebrauch
Wenn Sie das Nietwerkzeug nicht direkt
weiter nutzen, lagern Sie es bitte in der
Originalverpackung trocken und staub-
frei ein.
Nach längerer Lagerung
Nach längerer Lagerung (ca. 3 Jahre) muss
vor dem erneuten Gebrauch das Hydrau-
liköl gewechselt werden. Das Hydrau-
liköl darf nur von Fachpersonal gemäß
Betriebsanleitung gewechselt werden. Bei
Bedarf können Sie professionelle Unters-
tützung durch das Titgemeyer Servicezen-
trum anfragen.
14. Hinweise zum Transport
Das Nietwerkzeug wird komplett mon-
tiert ausgeliefert. Es muss vorsichtig
gehandhabt werden. Das Werkzeug
enthält Hydrauliköl.
Titgemeyer / 10344DE0924 / 1
15. Anforderungen an den Bediener
Planungs-, Montage-, Installations-,
Inbetriebnahme-, Wartungsarbeiten und
Reparaturen dürfen nur von Fachperso-
nal ausgeführt werden und müssen von
Sachkundigen überprüft werden. Der
Hersteller kann nach Vereinbarung Schu-
lungen durchführen.
Die für die Arbeitssicherheit zuständi-
gen Personen müssen Folgendes
gewährleisten:
— Sicherheitsrelevante Arbeiten werden
nur von Fachpersonal ausgeführt.
— Das Personal muss für seine jewei-
ligen Aufgaben qualifiziert sein
(Schulung, Ausbildung, Erfahrung)
bzw. mit den relevanten Normen,
Spezifikationen, Unfallverhütungsvor-
schriften und Systemeigenschaften
vertraut sein. Das Fachpersonal muss
zwingend in der Lage sein, mögliche
Risiken rechtzeitig festzustellen und
zu vermeiden.
16. Änderungen am Werkzeug
Konstruktive Änderungen des Wer-
kzeugs, die sich nachteilig auf seine Si-
cherheit auswirken könnten, dürfen nie-
mals ohne Zustimmung des Herstellers
vorgenommen werden. Eine unsach-
gemäße Reparatur und die Verwendung
von fremden Ersatzteilen gelten als un-
sachgemäße konstruktive Änderung des
RL75-2 /
Betriebsanleitung
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