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Gewährleistung / Konformität - T-Mobile Speedport LTE II Bedienungsanleitung

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9 Gewährleistung / Konformität
Gewährleistung bei Kaufgeräten
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Deutsche Telekom oder Fachhändler), leistet für Material und Herstellung
des Telekommunikations-Endgeräts eine Gewährleistung von 2 Jahren ab Übergabe.
Dem Käufer steht im Mängelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nach-
besserung oder die Lieferung eines Ersatzprodukts. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag
zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwen-
dungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist
durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige
äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B.
Druckerpatronen und wiederaufladbare Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikations-Endgerät, können Sie sich während der üblichen
Geschäftszeiten an die Hotline 0800 3301000 der Deutschen Telekom wenden.
Reinigen – wenn's nötig wird
Reinigen Sie den Speedport LTE II mit einem weichen, trockenen Antistatik-Tuch. Reinigungsmittel oder Lösungsmittel sind
nicht geeignet.
Rücknahme von alten Geräten
Hat Ihr Speedport LTE II ausgedient, bringen Sie das Altgerät zur Sammelstelle Ihres kommunalen Entsorgungsträ-
gers (z. B. Wertstoffhof). Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass das Altgerät getrennt vom Hausmüll zu entsor-
gen ist. Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Besitzer von Altgeräten gesetzlich gehalten, alte Elektro-
und Elektronikgeräte einer getrennten Abfallerfassung zuzuführen. Helfen Sie bitte mit und leisten einen Beitrag
zum Umweltschutz, indem Sie das Altgerät nicht in den Hausmüll geben.
Die Deutsche Telekom AG ist bei der Stiftung elektro-altgeräte-register unter WEE Reg.-Nr. DE 72378376 registriert.
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