Außer Betrieb nehmen und Entsorgen
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Außer Betrieb nehmen und Entsorgen
14.1
Außer Betrieb nehmen
Vorübergehend
Bei einem kürzeren Außer Betrieb nehmen
(z.B. Urlaub) muss das Gerät nicht abge‐
schaltet werden.
Endgültig
VORSICHT!
Gefahr von Personenschäden
Falls die Anlage nicht nach den Hygiener‐
egeln behandelt wird, kann das Trink‐
wasser krankheitserregend werden.
–
Die Hygieneregeln aus dem Kapitel
"Sicherheitskapitel" beachten.
1.
Das Gerät ordnungsgemäß deinstal‐
lieren.
2.
Den Lösungsbehälter ordnungsgemäß
deinstallieren.
3.
Den Fachbetrieb informieren.
14.2
Entsorgen
Den Lösungsbehälter gemäß den Angaben des
Kapitels 13 des Sicherheitsdatenblattes ent‐
sorgen. Das Sicherheitsdatenblatt ist downlo‐
adbar unter www.prominent.com; nach "P612"
bzw. "SP210" suchen.
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