2.3
Raum-Kühlung
Anmerkung: Die empfohlene USV- und Batterie-Betriebstemperatur liegt zwischen 20° und 25°C. Die Lebensdauer
der Batterie ist temperaturabhängig. Erhöht sich die Betriebstemperatur von 20°C auf 30°C, halbiert sich die
Lebensdauer der Batterien.
Um die Temperatur im Installationsraum innerhalb eines Bereiches von 20÷25°C zu halten, muss ein System zum
Entsorgen der Verlustwärme vorgesehen werden.
Die für den richtigen Betrieb der USV benötigte Wärmeableitung erfolgt
sowohl durch den Luftstrom der Kühlgebläse in der USV
(Zwangskonvektion) als auch durch die Wirkung der Luft, die an den
Seitenpaneelen vorbeistreicht (Eigenkonvektion).
Um diese Luftzirkulation zu ermöglichen, d. h. den richtigen Betrieb der
USV sicherzustellen, müssen bei der Installation alle Maßnahmen getroffen
werden, um die Luftzirkulation nicht zu behindern, im einzelnen:
Die Rückseite der USV muss einen Abstand von min. 20 cm von der
Wand haben, damit die von den Ventilatoren ausgeblasene Luft richtig
abströmen kann. Ein Austausch der Lüfter erfordert einen Platz von ca.
40cm.
Vor dem Gerät muss ein Freiraum von mindestens einem Meter
gelassen werden, um sowohl die Luftzirkulation als auch die
Installations- und Wartungsarbeiten sicherzustellen.
Bei der Eigenkonvektion wird die thermische Last über die
Schrankwände nach außen abgeleitet. Ein direkt an einer Wand oder in
einer Nische aufgestellter Schrank leitet weniger Wärme ab als ein in
einem freien Raum aufgestellter Schrank.
Aus diesem Grund muss folgende Regel beachtet werden:
Mindestens eine der drei Seitenwände frei lassen: rechts, links, hinten.
Bei Installationen, bei denen nebeneinander aufgestellte Schränke vorgesehen sind, dürfen die seitlichen Sockel
nicht montiert werden.
2.4
Luftaustausch für Batterieraum
Für den Raum, in dem der Batterieschrank aufgestellt ist, muss eine Luftzirkulation vorgesehen werden, um die
Konzentration des Wasserstoffs, der sich beim Laden der Batterien bildet, unterhalb der Gefahrenschwelle zu halten.
Der Luftaustausch im Raum sollte möglichst durch Eigenlüftung sichergestellt werden. Ist dies nicht möglich, muss
eine Zwangslüftung vorgesehen werden.
In der Norm EN 50272-2 ist für den Luftaustausch vorgesehen, dass die Mindestöffnung folgendem Verhältnis
entsprechen muss:
wo:
[ventilgesteuerte Blei-Säure-Batterie]
(*) für Batterien offener Bauart, oder mit Nickel-Cadmium muss beim Hersteller nachgefragt werden.
Wird das Verhältnis für 240 Batterieelemente (40 x 6 elemente ) Blei-Batterien
Bei einem Einsatz von 120Ah-Batterien muss die Mindestöffnung wie folgt sein:
Die Öffnungen für den Luft-Eintritt und Austritt müssen so angebracht sein, dass die beste Luftzirkulation
erzeugt wird, zum Beispiel:
- Öffnungen an gegenüber liegenden Wänden,
- Mit einem Mindestabstand von 2 Metern, wenn sie sich an der gleichen Wand befinden.
0MNMPTK10NPDEUA 01
A = 28 x Q = 28 x 0,05 x n x Igas x C10 (1/10³) [cm²]
A = Freie Öffnungsfläche für den Luft-Eintritt und Austritt
Q =
Durchsatz der zu entfernenden Luft [m³/h]
n
= Anzahl Batterieelemente
C10 = Batterieleistung in 10 Stunden [Ah]
Igas = gasentwickelnder Strom [mA/Ah]
gemäß der Norm:
A = 336 x C10 / 10³ [cm²]
A = 41 [cm²]
Igas = 1 Batterie Typ VRLA (*)
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