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Hinweise

CE-EMC:
Die EMV-Richtlinie verbietet zudem die Anbringung von Kennzeichnungen, die
denen der CE-Kennzeichnung ähneln, sowie solcher, die Dritte in Bezug auf die
Bedeutung der CE-Kennzeichnung leicht irreführen könnten, z. B. indem sie den
Eindruck vermitteln, dass sie benötigt werden, um freien Zugang zum Markt
eines Mitgliedstaates zu haben. Bei Geräten unter der EMV-Richtlinie ist die CE-
Kennzeichnung die einzige Kennzeichnung, die Regelungswirkung hinsichtlich
EMV innerhalb der Europäischen Gemeinschaft hat.
EN300330-1 V1.7.1, EN300330-2 V1.5.1, EN301489-1 V1.9.2, EN301489-3 V1.6.1,
EN62311:2008.
FCC
Anforderungen an Geräteautorisierung:
Geräte, die bei weniger als 490 kHz arbeiten, bei denen alle Emissionen
mindestens 40 dB unter den Grenzwerten n §15.209 liegen, sollten vor der
Vermarktung gemäß den Verfahren in Unterabschnitt J von Teil 2 dieses Kapitels
verifiziert werden. Dieses Gerät erfüllt Teil 15 der FCC-Regularien. Der Betrieb
unterliegt den folgenden beiden Voraussetzungen:
(1) Dieses Gerät darf keine Funkstörungen verursachen, und
(2) Dieses Gerät muss jegliche empfangenen Funkstörungen hinnehmen,
einschließlich Störungen, die zu unbeabsichtigtem Betrieb führen können.
Z Stylus – elektronische Anleitung
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