(90) Tage verlängert, nachdem die reparierte oder ausgetauschte Hardware
geliefert wurde. Kann ein Materialfehler nicht behoben werden, oder wenn
D-Link nach eigenem Ermessen entscheidet, dass es nicht praktikabel ist, die
mangelhafte Hardware zu reparieren oder auszutauschen, erstattet D-Link den
Preis, der ursprünglich beim Händler bezahlt wurde, sofern D-Link die
mangelhafte Hardware zurückgegeben wird. Die gesamte Hardware (oder ein Teil
davon), die D-Link austauscht oder für die der Kaufpreis erstattet wird, wird
nach Austausch oder Erstattung Eigentum von D-Link.
Beschränkte Softwaregarantie: D-Link garantiert, dass der Softwarebestandteil
des Produktes ("Software") weitgehend den dann aktuellen funktionalen
Spezifikationen von D-Link für die Software entspricht, wie dies in den
entsprechenden Dokumentationen beschrieben ist. Hierfür gilt ein Zeitraum von
neunzig (90) Tagen ("Garantiezeitraum") nach dem Tag der Auslieferung der
Software, sofern sie mit zugelassener Hardware installiert und wie in der
Dokumentation vorgesehen, betrieben wurde. D-Link garantiert weiterhin, dass
die magnetischen Medien, auf denen D-Link die Software liefert, innerhalb des
Garantiezeitraumes keine physikalischen Fehler aufweisen werden. D-Links
einzige Verpflichtung besteht darin, die abweichende Software (oder defekte
Medien) durch Software zu ersetzen, die den funktionalen Spezifikationen
D-Links für die Software maßgeblich entspricht. Sofern D-Link nicht etwas
Gegenteiliges schriftlich zusichert, wird die Ersatzsoftware nur dem
ursprünglichen Lizenznehmer ausgeliefert und unterliegt den Bestimmungen und
Bedingungen der Lizenz, die D-Link für diese Software eingeräumt hat. Der
Garantiezeitraum wird um weitere neunzig (90) Tage verlängert, nachdem die
ausgetauschte Software geliefert wurde. Kann ein grundlegender Fehler nicht
behoben werden, oder wenn D-Link nach eigenem Ermessen entscheidet, dass es
nicht praktikabel ist, die mangelhafte Software auszutauschen, erstattet D-Link
dem ursprünglichen Lizenznehmer den Preis, der ursprünglich beim Händler
bezahlt wurde, sofern D-Link die mangelhafte Software (und alle Kopien
derselben) zurückgegeben wird. Die für diese Software gewährte Lizenz erlischt
automatisch, wenn der Kaufpreis erstattet wird.
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