4.5 Prüfmittelüberwachung
Im Rahmen der Qualitätssicherung müssen die messtechnischen Wägeeigenschaf-
ten der Waagen und eines eventuell vorhandenen Prüfgewichtes in regelmäßigen
Abständen überprüft werden. Der verantwortliche Benutzer hat hierfür ein geeignetes
Intervall sowie die Art und den Umfang dieser Prüfung zu definieren. Informationen
bezüglich der Prüfmittelüberwachung von Waagen sowie der hierfür notwendigen
Prüfgewichte sind auf der KERN- Homepage (www.kern-sohn.com) verfügbar. Im
akkreditierten DKD- Kalibrierlaboratorium können bei KERN schnell und kostengüns-
tig Prüfgewichte und Waagen kalibriert werden (Rückführung auf das nationale Nor-
mal).
5 Grundlegende Sicherheitshinweise
5.1 Hinweise in der Betriebsanleitung beachten
Lesen Sie diese Betriebsanleitung vor der Aufstellung
5.2 Ausbildung des Personals
Für die ordnungsgemäße Verwendung und Pflege des Produktes ist die Betriebsan-
leitung vom medizinischen Fachpersonal anzuwenden und zu beachten.
5.3 Vermeidung von Kontamination
Zur Vermeidung von Kreuzkontamination (Pilzerkrankung,...) muss die Sitzfläche
regelmäßig gereinigt werden.
Empfehlung: Nach jeder Wiegung welche eine potentielle Kontamination nach sich
ziehen könnte (z.B. bei Wägungen mit direktem Hautkontakt).
5.4 Ordungsgemäße Verwendung
• Personenwaage nur im Beisein einer qualifizierten Person (s. Kap. 5.2) betre-
ten und verlassen.
• Die Waage ist vor jeder Nutzung auf Beschädigungen zu prüfen
• Wartung und Nacheichung
Die Personenwaage muss in regelmäßigen Abständen gewartet und nachge-
eicht werden. (s. Kap. 12.4)
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und Inbetriebnahme sorgfältig durch, selbst dann,
wenn Sie bereits über Erfahrungen mit KERN-
Waagen verfügen.
MCC-NM-BA-d-1832